Erwägungsgrund 54 32024L1640
Mit der Richtlinie (EU) 2018/843 wurde dafür gesorgt, dass die Zentralregister der Mitgliedstaaten, in denen Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer gespeichert sind, über die mit der Richtlinie (EU) 2017/1132 eingerichtete zentrale Europäische Plattform vernetzt wurden. Die Vernetzung hat sich als wesentlich für einen wirksamen grenzüberschreitenden Zugang zu den Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer durch zuständige Behörden, Verpflichtete und Personen mit einem berechtigten Interesse erwiesen. Es wird eine kontinuierliche Entwicklung erforderlich sein, um die weiterentwickelten regulatorischen Anforderungen vor der Umsetzung der vorliegenden Richtlinie umzusetzen. Daher sollte Arbeit an der Vernetzung unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten in das Funktionieren des gesamten Systems fortgesetzt werden, was durch einen regelmäßigen Dialog zwischen der Kommission und den Vertretern der Mitgliedstaaten über Fragen zum Betrieb des Systems und seine künftige Entwicklung sichergestellt werden sollte.