Erwägungsgrund 98 32024L1640
Grenzüberschreitend tätige Gruppen müssen über weitreichende gruppenweite Strategien und Verfahren verfügen. Um sicherzustellen, dass grenzüberschreitende Geschäfte angemessen beaufsichtigt werden, müssen detaillierte Aufsichtsregeln festgelegt werden, die es Aufsehern des Herkunftsmitgliedstaats und des Aufnahmemitgliedstaats ermöglichen, unabhängig von ihrer Art oder ihrem Status so umfassend wie möglich miteinander und mit der AMLA zusammenzuarbeiten, um die Risiken zu bewerten und Entwicklungen, die sich auf die verschiedenen Unternehmen der Gruppe auswirken könnten, zu überwachen, Aufsichtsmaßnahmen zu koordinieren und Streitigkeiten beizulegen. Angesichts ihrer Koordinierungsfunktion sollte die AMLA mit der Aufgabe betraut werden, Entwürfe technischer Regulierungsstandards auszuarbeiten, in denen die jeweiligen Aufgaben der für Gruppen zuständigen Aufseher des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats und die Vereinbarungen über ihre Zusammenarbeit festgelegt sind. Die Beaufsichtigung der wirksamen Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der Gruppe sollte im Einklang mit den Grundsätzen und Methoden der konsolidierten Beaufsichtigung gemäß den einschlägigen branchenspezifischen Rechtsakten der Union erfolgen.