Erwägungsgrund 120 32024L1640
Informationen, die sich im Besitz von Aufsehern befinden, könnten für die Ausübung von Tätigkeiten anderer zuständiger Behörden von zentraler Bedeutung sein. Um die Wirksamkeit des Rahmens der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicherzustellen, sollten die Mitgliedstaaten den Informationsaustausch zwischen Aufsehern und anderen zuständigen Behörden zulassen. Für die Verwendung ausgetauschter vertraulicher Informationen sollten strenge Vorschriften gelten.