Erwägungsgrund 132 32024L1640
Die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Vielfalt sind Grundwerte der Union, die sie in allen Bereichen ihres Handelns zu fördern beabsichtigt. Zwar wurden in diesen Bereichen Fortschritte erzielt, doch muss noch mehr getan werden, um eine ausgewogene Vertretung bei der Entscheidungsfindung zu erreichen, sei es auf Unionsebene oder auf nationaler Ebene. Unbeschadet der vorrangigen Anwendung leistungsbezogener Kriterien sollten die Mitgliedstaaten bei der Ernennung der Leiter ihrer nationalen Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen bestrebt sein, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Vielfalt und Inklusion sicherzustellen, und Überschneidungen zwischen ihnen so weit wie möglich berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten sollten sich auch bei der Auswahl ihrer Vertreter in den Verwaltungsräten der AMLA um eine ausgewogene und inklusive Vertretung bemühen.