Erwägungsgrund 3 32024L1640
Bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 wurde festgestellt, dass die Verfahren und Konzepte der zuständigen Behörden in der Union deutlich voneinander abweichen und es an hinreichend wirksamen Regelungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mangelt. Daher ist es angebracht, klar formulierte Anforderungen festzulegen, die zu einer reibungslosen Zusammenarbeit in der gesamten Union beitragen sollten und es gleichzeitig den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Besonderheiten ihrer nationalen Systeme Rechnung zu tragen.