Erwägungsgrund 101 32026R1738
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten spielen eine wichtige Rolle bei der Überprüfung der Erfüllung der Pflichten im Rahmen dieser Verordnung im Zusammenhang mit der Sammlung und Bewirtschaftung von Altfahrzeugen, einschließlich einer besseren Verfolgung der Fahrzeuge durch die Behörden und der Bekämpfung der illegalen Behandlung von Altfahrzeugen. Die Mitgliedstaaten sollten Abfallbewirtschaftern und anderen einschlägigen Wirtschaftsteilnehmern daher vorschreiben, den zuständigen Behörden Daten vorzulegen, anhand derer sie die Umsetzung der Bestimmungen über die Sammlung und Bewirtschaftung von Altfahrzeugen besser überwachen können.