Erwägungsgrund 82 32026R1738
Das Recycling aller Kunststoffe aus Altfahrzeugen sollte fortlaufend verbessert werden, und es muss ein ausreichendes Angebot an Rezyklaten sichergestellt werden, um der Nachfrage nach recycelten Kunststoffen in Fahrzeugen gerecht zu werden. Daher ist es notwendig, das spezifische Ziel festzulegen, 30 % der Kunststoffe aus Altfahrzeugen zu recyceln. Dieses Ziel würde die Zielvorgabe für die Wiederverwendung und das Recycling von 85 % sowie die Zielvorgabe für die Wiederverwendung und Verwertung von 95 % von Altfahrzeugen, bezogen auf das durchschnittliche Gewicht pro Fahrzeug und Jahr, ergänzen. Um den Abfallbewirtschaftern die Umsetzung dieser Anforderungen zu erleichtern, ist ein Übergangszeitraum von drei Jahren erforderlich. In der Zwischenzeit sollten die derzeitigen Zielvorgaben für die Wiederverwendung und das Recycling von 85 % sowie die Zielvorgaben für die Wiederverwendung und Verwertung von 95 % von Altfahrzeugen gemäß der Richtlinie 2000/53/EG und ihrer Definition des Begriffs „Recycling“ weiterhin gelten. Das Gewicht der recycelten Kunststoffe und das Gesamtgewicht der Kunststoffe für das spezifische Recyclingziel für Kunststoffe sollte Elastomere, Duroplaste mit Ausnahme der zur Polsterung verwendeten Polyurethan-Schaumstoffe und Kunststoffe, die in Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/1021 genannte Stoffe enthalten oder durch sie verunreinigt sind, wenn die Schwellenwerte in Anhang IV der genannten Verordnung überschritten werden, nicht einschließen.