Erwägungsgrund 85 32026R1738
Altfahrzeuge werden als gefährliche Abfälle eingestuft und können nicht in Nicht-OECD-Länder ausgeführt werden. Es sollte dennoch möglich sein, dass schadstoffentfrachtete Altfahrzeuge außerhalb der Union behandelt werden, sofern die Verbringung dieser schadstoffentfrachteteten Altfahrzeuge im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1157 erfolgt.