Erwägungsgrund 83 32026R1738
Die Verwertung hochwertiger Sekundärrohstoffe sollte mittels einer Verbesserung der Vorgänge für das Schreddern von Altfahrzeugen ausgeweitet werden. Daher sollten Altfahrzeuge und ihre Teile, Bauteile und Werkstoffe nur dann zusammen mit anderen Abfällen, einschließlich Verpackungsabfällen und Elektro- und Elektronik-Altgeräten geschreddert werden dürfen, wenn bestimmte Kriterien und die Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Outputfraktionen erfüllt sind.