Erwägungsgrund 104 32026R1738
Anhang II der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates, in dem die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union ohne Bestimmungen über Sanktionen aufgelistet werden, sollte geändert werden, indem die Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG aus der genannten Liste gestrichen werden, da die vorliegende Verordnung Sanktionsbestimmungen enthalten muss.