Erwägungsgrund 6 32026R1738
Mit der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein umfassendes Typgenehmigungs- und Marktüberwachungssystem für Kraftfahrzeuge und Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge eingeführt, das ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts gewährleisten und ein hohes Maß an Umweltschutz bieten soll. Es bedarf eines eigenständigen Rechtsakts für die Zwecke des in Anhang II der genannten Verordnung festgelegten EU-Typgenehmigungsverfahrens. Für Fahrzeuge, die derzeit das Verfahren zur Erlangung einer EU-Typgenehmigung durchlaufen, müssen daher Bestimmungen und Anforderungen an die Kreislauffähigkeit festgelegt werden. Um zu gewährleisten, dass die Fahrzeuge die Anforderungen erfüllen, muss ihre Überprüfung im Rahmen des EU-Typgenehmigungsverfahrens sichergestellt werden. Die Verwaltungsvorschriften der Verordnung (EU) 2018/858, einschließlich der Bestimmungen über Marktüberwachung, Abhilfemaßnahmen, Schutzklauseln und Sanktionen, gelten für Typgenehmigungen, die gemäß den Anforderungen der vorliegenden Verordnung erteilt werden.