Erwägungsgrund 79 32026R1738
Im Interesse der Straßenverkehrssicherheit und des Umweltschutzes sollten bestimmte Bauteile und Teile, die aus Altfahrzeugen entfernt wurden, nicht wiederverwendet, wiederaufgearbeitet oder überholt werden. Diese Teile und Bauteile sollten nur für den Bau neuer Fahrzeuge oder für Fahrzeuge verwendet werden, die bereits in Verkehr gebracht wurden, wenn im Zuge der durchgeführten technischen Bewertung belegt wurde, dass sie den geltenden Fahrzeuganforderungen entsprechen. Diese Teile sollten nur von einem qualifizierten Reparatur- und Wartungsunternehmen eingebaut werden.