Verordnung (EU) 2026/1738 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2019/1020 und (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Da die Zulassung von Fahrzeugen der Klasse L1e, L2e oder L6e nicht in allen Mitgliedstaaten vorgeschrieben ist, muss den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, diese Fahrzeugklassen von den mit der Zulassung verbundenen Anforderungen auszunehmen.
Erwägungsgrund 11 32026R1738Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen