Erwägungsgrund 70 32026R1738
Um ihre Tätigkeiten, darunter die Qualität des Schrotts oder anderer relevanter Eingangsmaterialien, verfolgen zu können, sollten die zugelassenen Behandlungsanlagen die zur Behandlung durchgeführten Vorgänge dokumentieren, die entsprechenden Aufzeichnungen mindestens drei Jahre lang elektronisch speichern und den einschlägigen nationalen Behörden auf deren Verlangen vorlegen können.