Erwägungsgrund 116 32026R1738
Alle Bestimmungen bezüglich Fahrzeugen der Klasse L und Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3 und O sollten erst nach einer gewissen Zeit in Kraft treten, um den Wirtschaftsteilnehmern genug Zeit für die Einhaltung der Anforderungen zu geben. Dies ist insbesondere im Hinblick auf Genehmigungen für zugelassene Behandlungsanlagen wichtig, die die Schadstoffentfrachtung und die weitere Behandlung solcher Fahrzeuge durchführen können.