Erwägungsgrund 42 32026R1738
Der Zugang zu aktuellen Informationen und der frühzeitige Austausch zwischen Erzeugern und Abfallbewirtschaftern entlang der Wertschöpfungskette in der Automobilindustrie sind wesentlich, um eine möglichst große Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und Überholung der Teile und Bauteile eines Fahrzeugs sowie ein hochwertiges Recycling von Altfahrzeugen zu gewährleisten. Die Erzeuger sollten den Abfallbewirtschaftern und Reparatur- und Wartungsunternehmen daher — auch über bestehende, in der Automobilindustrie genutzte Instrumente — uneingeschränkten, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang zu Informationen gewähren, die ihnen das sichere Entfernen bestimmter Teile, Bauteile und Werkstoffe in einem Fahrzeug ermöglichen. Die Erzeuger sollten nicht verpflichtet sein, Reparatur- und Wartungsunternehmen Informationen dieser Art zur Verfügung zu stellen, wenn sie nach Maßgabe anderer Rechtsvorschriften der Union bereits bereitgestellt wurden. Die Informationen sollten den Abfallbewirtschaftern, Herausgebern von technischen Informationen und Reparatur- und Wartungsunternehmen Leitlinien hinsichtlich der Schritte bieten, die erforderlich sind, um auf Elektrofahrzeugbatterien und ihre Batteriesätze sowie auf Elektroantriebsmotoren zuzugreifen und diese zu entfernen, was Informationen zu den Werkzeugen oder Technologien einschließt, die die sichere Entladung von Batterien ermöglichen. Die Informationen sollten ferner klare Anweisungen hinsichtlich des Einsatzes von Werkzeugen oder Technologien für den Zugriff und die Entfernung enthalten. Sie sollten die Identifizierung, Ortung und Entfernung der Teile, Bauteile und Werkstoffe erleichtern, die schadstoffentfrachtet und vor dem Schreddern aus dem Fahrzeug entfernt werden sollten, sowie der Teile und Bauteile, die kritische Rohstoffe in Dauermagneten gemäß der Verordnung (EU) 2024/1252 enthalten. Die Erzeuger sollten Notdiensten zudem Leitlinien für Rettungs- und Notfallmaßnahmen zur Verfügung stellen. Es ist wichtig, dass die Rechte des geistigen Eigentums gebührend geachtet werden, damit durch den Zugang zu technischen Informationen keine herstellereigenen Technologien oder Geschäftsgeheimnisse beeinträchtigt werden. Dies sollte mittels Kommunikationsplattformen umgesetzt werden, die von den Erzeugern eingerichtet werden, und die Informationen sollten kostenlos bereitgestellt werden (ausgenommen sind angemessene Verwaltungskosten). Die Typgenehmigungsbehörden sollten überprüfen, ob die erforderlichen Informationen von den Erzeugern vorgelegt wurden. Angesichts dessen, dass die Nachrüstung von Fahrzeugen unterstützt werden muss, um die Emissionen zu verringern, die Lebensdauer von Fahrzeugen zu verlängern und die Nachhaltigkeit zu fördern, sollten die Erzeuger auch eine angemessene Zusammenarbeit mit Nachrüstbetrieben sicherstellen.