Erwägungsgrund 71 32026R1738
Die Schadstoffentfrachtung eines Altfahrzeugs ist der erste Schritt zur Vermeidung von Schäden an Umwelt und menschlicher Gesundheit sowie von Risiken im Bereich der Arbeitssicherheit. Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, dass Altfahrzeuge innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Übergabe an die zugelassene Behandlungsanlage und vor jeglicher Weiterbehandlung die erforderlichen Vorgänge zur Schadstoffentfrachtung durchlaufen. In dieser Phase sollte Altöl getrennt von anderen Fluiden und Flüssigkeiten gesammelt und gelagert und gemäß der Richtlinie 2008/98/EG weiterbehandelt werden. Kältemittel sollten in Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates behandelt werden. Darüber hinaus sollten die Teile, Bauteile und Werkstoffe, die Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom enthalten, aus dem Altfahrzeug entfernt werden, um negative Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt zu verhindern.