Erwägungsgrund 40 32026R1738
Um sicherzustellen, dass die Erzeuger von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen der vorliegenden Verordnung an die Kreislauffähigkeit ergreifen, und um ihnen Anreize zu bieten, die Kreislauffähigkeit der Fahrzeuge zu verbessern, sollten die Hersteller eine umfassende Kreislauffähigkeitsstrategie ausarbeiten. Die Kreislauffähigkeitsstrategie sollte auf Erzeugerebene ausgearbeitet und alle fünf Jahre aktualisiert werden. Den Typgenehmigungsbehörden und der Kommission sollte eine Kopie übermittelt werden. Wenngleich die Kreislauffähigkeitsstrategie den Typgenehmigungsbehörden vorgelegt wird, sollte sie nicht mit dem Typgenehmigungsverfahren verknüpft werden. Zur Gewährleistung einer umfassenderen Aufsicht und Kontrolle sollte die Kommission die Kreislauffähigkeitsstrategien der Erzeuger sowie deren aktualisierte Fassungen unter gebührender Berücksichtigung des Schutzes sämtlicher vertraulicher Informationen öffentlich zugänglich machen. Die Kommission sollte auf der Grundlage der von den Erzeugern vorgelegten Kreislauffähigkeitsstrategien und weiterer Informationen mindestens alle sechs Jahre einen Bericht über die Kreislauffähigkeit der Automobilindustrie ausarbeiten und veröffentlichen.