Erwägungsgrund 57 32026R1738
Hersteller, die sich dafür entscheiden, ihre Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung individuell zu erfüllen, sollten auch eine Garantie zur Deckung der Kosten für die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen stellen. Derartige Garantien sollten insbesondere in Fällen eingesetzt werden, in denen die betreffenden Hersteller zahlungsunfähig werden oder ihre Geschäftstätigkeit endgültig einstellen.