Erwägungsgrund 107 32026R1738
Angesichts der Notwendigkeit, ein hohes Umweltschutzniveau zu gewährleisten und dem wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung und ihre Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts und auf die Umwelt vorlegen. Die Kommission sollte in ihren Bericht unter anderem eine Bewertung der Bestimmungen über die Konstruktion neuer Fahrzeuge, einschließlich der Zielvorgaben für die Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit, der Bestimmungen über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen, einschließlich der Recyclingziele, und der Bestimmungen über Sanktionen sowie eine Bewertung der Notwendigkeit und Durchführbarkeit einer weiteren Ausweitung der geltenden Bestimmungen auf Fahrzeuge der Klasse L, schwere Nutzfahrzeuge, im Rahmen einer Mehrstufen-Typgenehmigung typgenehmigte Fahrzeuge und Wohnmobile, einschließlich Wohnanhängern, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, aufnehmen. Diese Bewertung sollte sich nicht nur auf Aspekte der Behandlung von Altfahrzeugen konzentrieren, sondern auch auf die Relevanz und den Mehrwert von Konstruktionsanforderungen sowie auf das Ausmaß, in dem das Problem von Fahrzeugen mit ungewissem Verbleib gelöst wurde, einschließlich Schätzungen der Anzahl der Fahrzeuge mit ungewissem Verbleib und der Auswirkungen der Maßnahmen im Hinblick auf die Ausfuhr von Gebrauchtfahrzeugen, und auf die Notwendigkeit, weitere Maßnahmen mit Blick auf das Problem der Verfolgbarkeit von Fahrzeugen aufzunehmen. In dieser Hinsicht sollten in der Bewertung die Wirksamkeit, Interoperabilität und Zuverlässigkeit der nationalen Fahrzeugzulassungssysteme geprüft werden, ebenso wie ihr grenzüberschreitender Informationsaustausch, wenn es gilt, die genaue Identifizierung, den Status und die Verfolgbarkeit von Fahrzeugen während ihres gesamten Lebenszyklus sicherzustellen. Die Kommission sollte auch den Stand der technologischen Entwicklung und die ökologische Leistung des Gehalts an biobasiertem Kunststoff in Fahrzeugen und von Elastomeren aus der Wiederaufarbeitung von Reifen in Neufahrzeugen überprüfen und könnte gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag zur Festlegung einschlägiger Ziele vorlegen. Bei Elastomeren aus der Wiederaufarbeitung von Reifen sollte vorrangig bewertet werden, inwieweit sie in die bestehenden Zielvorgaben für den Anteil an recyceltem Kunststoff einbezogen werden können.