Erwägungsgrund 69 32019R1896
Das Personal der Agentur sollte aus Personal bestehen, das die Aufgaben der Agentur wahrnimmt, entweder am Hauptsitz der Agentur oder als Teil der ständigen Reserve. Das Statutspersonal der ständigen Reserve wird in erster Linie als Teammitglieder eingesetzt. Nur eine begrenzte und klar definierte Anzahl des Personals sollte eingestellt werden können, um unterstützende Funktionen für die Einrichtung der ständigen Reserve insbesondere am Hauptsitz zu erfüllen.