Erwägungsgrund 45 32019R1896
Die Schwachstellenbeurteilung und der mit der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates eingeführte Schengen-Evaluierungsmechanismus sind zwei sich ergänzende Mechanismen, die die Qualitätskontrolle der Union für das ordnungsgemäße Funktionieren des Schengen-Raums gewährleisten und die ständige Bereitschaft sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene sicherstellen, um auf jegliche Herausforderungen an den Außengrenzen zu reagieren. Der Schengen-Evaluierungsmechanismus ist zwar die zentrale Methode zur Bewertung der Umsetzung und Einhaltung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten, die Synergien zwischen der Schwachstellenbeurteilung und des Schengen-Evaluierungsmechanismus sollten aber maximiert werden, um ein verbessertes Lagebild über das Funktionieren des Schengen-Raums zu erstellen, Doppelarbeit aufseiten der Mitgliedstaaten soweit möglich zu vermeiden und die besser koordinierte Nutzung der einschlägigen Finanzinstrumente der Union zu gewährleisten, die die Verwaltung der Außengrenzen unterstützen. Zu diesem Zweck sollte der regelmäßige Informationsaustausch zwischen der Agentur und der Kommission über die Ergebnisse beider Mechanismen eingeführt werden.