Art. 3 Abs. 1 Buchst. d 32019R1896Integrierte europäisches Grenzverwaltung
Informationsaustausch und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den von dieser Verordnung erfassten Bereichen sowie Informationsaustausch und…
Art. 69 Abs. 2 32019R1896Europäische Zusammenarbeit bei Aufgaben der Küstenwache
Die genaue Form der Zusammenarbeit bei Aufgaben der Küstenwache zwischen der Agentur, der EFCA und der EMSA werden nach Maßgabe ihres jeweiligen Mandats sowie…
Art. 68 Abs. 6 32019R1896Zusammenarbeit der Agentur mit Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und internationalen Organisationen
Der Austausch von Informationen zwischen der Agentur und den in Absatz 1 genannten Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und internationalen…
Art. 4 Abs. 2 32021R2303VERORDNUNG (EU) 2021/2303 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010
Damit sie die ihnen durch diese Verordnung übertragenen Aufgaben und Pflichten wahrnehmen können und damit insbesondere die Agentur den in Artikel 2 genannten…
Art. 31 Abs. 5 Buchst. b 32019R1896Verbindungsbeamte der Agentur in den Mitgliedstaaten
regelmäßige Kontakte zu den für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden pflegt, einschließlich der Küstenwachen, soweit letztere mit Aufgaben der…