Erwägungsgrund 96 32019R1896
In seinen Schlussfolgerungen vom 27. März 2017 erklärte der Rat, dass das Management des FADO-Systems überholt sei und dass eine Änderung seiner Rechtsgrundlage erforderlich sei, um die Anforderungen der Politik im Bereich Justiz und Inneres weiter zu erfüllen. Der Rat stellte ferner fest, dass in diesem Zusammenhang Synergien genutzt werden könnten, indem das Fachwissen der Agentur auf dem Gebiet des Dokumentenbetrugs und die bereits von ihr in diesem Bereich geleistete Arbeit genutzt werden. Es ist daher vorgesehen, dass die Agentur die Leitung und das operative und technische Management des FADO-Systems vom Generalsekretariat des Rates übernimmt, sobald das Europäische Parlament und der Rat den entsprechenden Rechtsakt zum FADO-System und zur Ersetzung der Gemeinsamen Aktion 98/700/JI erlassen haben.