Erwägungsgrund 97 32019R1896
Es ist wünschenswert, dass vor der Annahme des einschlägigen Rechtsakts zum FADO-System sichergestellt wird, dass das FADO-System voll funktionsfähig ist, bis die Übertragung wirksam durchgeführt wurde und die vorhandenen Daten auf das neue System übertragen wurden. Das Eigentum an den vorhandenen Daten würde dann auf die Agentur übertragen werden.