Erwägungsgrund 124 32019R1896
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein andererseits zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung dieser Staaten an der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union regelt die Beteiligung dieser Länder an der Arbeit der Agentur und enthält Bestimmungen zu Finanzbeiträgen und Personal.