Erwägungsgrund 128 32019R1896
Die Agentur sollte die Durchführung bestimmter Maßnahmen erleichtern, bei denen die Mitgliedstaaten das Fachwissen und die Einrichtungen, die Irland und das Vereinigte Königreich möglicherweise zur Verfügung zu stellen bereit sind, nutzen können, wobei die Bedingungen von Fall zu Fall vom Verwaltungsrat festzulegen sind. Vertreter Irlands können zu Sitzungen des Verwaltungsrats eingeladen werden, damit sie sich umfassend an der Vorbereitung solcher Maßnahmen beteiligen können. Die Vertreter des Vereinigten Königreichs werden zu den Sitzungen des Verwaltungsrats eingeladen, die vor dem Tag stattfinden, an dem die Verträge gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr finden.