Erwägungsgrund 78 32019R1896
Die Agentur sollte weiterhin gemeinsame zentrale Lehrpläne und geeignete Schulungsinstrumente für die Grenzverwaltung und Rückkehr entwickeln, die auch spezielle Schulungen zum Schutz schutzbedürftiger Personen, darunter Kinder, umfassen. Sie sollte auch Fortbildungskurse und Seminare zu den Aufgaben der integrierten Grenzverwaltung anbieten, die sich auch an Beamte der zuständigen nationalen Stellen richten. Die Agentur sollte für die Mitglieder der ständigen Reserve Sonderlehrgänge anbieten, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse relevant sind. Diese sollten die Vermittlung des einschlägigen Unionsrechts und Völkerrechts sowie der Grundrechte beinhalten. Die Agentur sollte in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten und Drittstaaten in deren Hoheitsgebieten Schulungsmaßnahmen durchführen dürfen.