Erwägungsgrund 79 32019R1896
Die Rückkehr von Drittstaatsangehörigen im Sinne der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, die die Voraussetzungen für die Einreise in einen Mitgliedstaat oder den dortigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen, ist ein wesentlicher Bestandteil der umfassenden Bemühungen, gegen illegale Einwanderung vorzugehen, und entspricht einem grundlegenden öffentlichen Interesse.