Erwägungsgrund 99 32019R1896
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates oder gegebenenfalls der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen.