Erwägungsgrund 12 32026R1818
Außerdem tragen die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Vorschriften über die Rückverfolgbarkeit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bei, indem sie ganz im Sinne des Konzepts „Eine Gesundheit“ das Wohlergehen und die Gesundheit von Tieren verbessern und bessere Kontrollen in Bezug auf eine mögliche Übertragung von Tierseuchen, von denen einige zoonotischer Natur sind, ermöglichen.