Erwägungsgrund 6 32026R1818
Das Netz für Heimtiere (Pet Animal Network — PAN) im Rahmen des Netzes für Amtshilfe und Zusammenarbeit (Administrative Assistance and Cooperation — AAC) erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und unterstützt sie dabei, illegale Betriebe zu ermitteln, damit verbundene Netze zu zerschlagen und die wirksame Durchsetzung der geltenden Vorschriften sicherzustellen. Gemäß Titel IV der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Verstöße gegen die vorliegende Verordnung über das PAN zu melden. Dies trägt zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs bei, was von entscheidender Bedeutung ist, um dem grenzübergreifenden Charakter bestimmter illegaler Tätigkeiten zu begegnen und das Tierwohl und die Verbraucherinteressen in der gesamten Union zu schützen.