Erwägungsgrund 67 32026R1818
Mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates werden Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie zum freien Datenverkehr festgelegt. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten im Rahmen der jeweiligen Verfahren gilt die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die Rollen der Kommission und der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in den unter diese Verordnung fallenden Fällen sollten klar definiert sein, damit ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet ist.