Erwägungsgrund 13 32026R1818
Das Konzept der „fünf Bereiche“ (Ernährung, physische Umgebung, Gesundheit, verhaltensbezogene Interaktionen und psychische Verfassung) wurde auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt, um die verschiedenen Dimensionen des Tierwohls zu beschreiben. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Ausbleiben negativer Erfahrungen für das Tier und umfasst auch positive Erfahrungen. Die vorliegende Verordnung sollte daher auf dem Konzept der „fünf Bereiche“ beruhen.