Erwägungsgrund 39 32026R1818
Da das Tierwohl auch die Gesundheit der Tiere einschließt, sind Tierärzte am besten in der Lage, die Unternehmer zu beraten, um die Tierwohlsituation in den Betrieben zu verbessern. Betriebe, in denen Hunde und Katzen in einer Anzahl gehalten werden, die einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, sollten daher mit Blick auf das Tierwohl innerhalb des ersten Jahres der Anwendung dieser Verordnung oder innerhalb des ersten Jahres nach der Meldung eines neuen Betriebs von einem Tierarzt besucht werden.