Erwägungsgrund 3 32026R1818
In der Union werden Hunde und Katzen gehandelt und gehalten. Sie haben ihre eigenen besonderen biologischen und verhaltensmäßigen Bedürfnisse. Das Fehlen von Unionsvorschriften zum Tierwohl bei der Zucht, der Haltung und dem Inverkehrbringen von Hunden und Katzen sowie gegebenenfalls voneinander abweichende nationale Vorschriften haben in einigen Fällen dazu geführt, dass diese Tiere unter Umständen, die schwerwiegende nachteilige Folgen für ihr Wohlergehen haben könnten, geboren, gezüchtet, verkauft oder unentgeltlich adoptiert werden. In den einzelnen Mitgliedstaaten gibt es keine gleichen Wettbewerbsbedingungen für gewerbliche Züchter von Hunden und Katzen. Die Vorschriften in Bezug auf die Tierwohlbedingungen unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich. Diese Vorschriften stellen eines der wichtigsten Elemente der Wettbewerbsfähigkeit solcher Unternehmer dar. Infolgedessen wird der Wettbewerb verzerrt. Tierzüchter und -halter mit hohen Standards können beim grenzüberschreitenden Handel keine angemessene Rendite für ihre Investitionen in das Tierwohl erzielen, da sie Unternehmern gegenüberstehen, die nicht dem Standard entsprechende Tierwohlbedingungen dazu nutzen, um Wettbewerbsdruck auszuüben sowie Preise und Standards zu drücken.