Erwägungsgrund 63 32026R1818
Da die meisten Hunde und Katzen derzeit über Online-Bewerbungen zum Verkauf oder zur unentgeltlichen Abgabe angeboten werden, sollte die Kommission die Entwicklung eines Systems sicherstellen, das öffentlich zugänglich und kostenlos ist und es den Erwerbern ermöglicht, die Echtheit der Kennzeichnung und Registrierung des beworbenen Hundes oder der beworbenen Katze und das Eigentum an dem Hund oder der Katze zu überprüfen. Zu diesem Zweck sollte die natürliche oder juristische Person, die den Hund oder die Katze online bewirbt, verpflichtet sein, das Überprüfungssystem zu nutzen und das von diesem System generierte Token in der Bewerbung anzugeben. Ziel dieser Maßnahme ist es, Betrug besser zu bekämpfen, indem die Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen, die in der Union in Verkehr gebracht werden, zu ihrem Ursprung verbessert wird, wodurch bessere Kontrollen durch die zuständigen Behörden ermöglicht werden und letztlich das Wohlergehen dieser Tiere verbessert wird. Anbieter von Online-Plattformen sollten mit Sorgfalt vorgehen, wenn sie beim Inverkehrbringen von Hunden und Katzen in der Union als Vermittler auftreten. Unbeschadet der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten Online-Plattformen, auf denen Bewerbungen für das Inverkehrbringen von Hunden und Katzen veröffentlicht werden können, deshalb verpflichtet werden, ihre Online-Benutzeroberfläche so zu gestalten und zu strukturieren, dass natürliche oder juristische Personen, die Hunde und Katzen inserieren, das entsprechende Token angeben und die Erwerber über das Überprüfungssystem informieren können. Dies sollte weder einer Verpflichtung für Online-Plattformen gleichkommen, die über ihre Plattform angebotenen Bewerbungen generell zu überwachen, noch zu einer allgemeinen Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung mit dem Ziel der Überprüfung der Richtigkeit der Kennzeichnung und Registrierung vor der Veröffentlichung des Angebots führen.