Erwägungsgrund 72 32026R1818
Die Aufbewahrungsfrist für die Daten im Überprüfungssystem der Union, die natürliche oder juristische Personen betreffen, die einen Hund oder eine Katze zum Zweck des Inverkehrbringens bewerben und das Überprüfungssystem zur Generierung des erforderlichen Tokens nutzen, sollte 18 Monate ab der Generierung des Tokens betragen, damit das System in der Lage ist, die Echtheit der Kennzeichnung und der Registrierung sowie das Eigentum an dem Hund oder der Katze, der bzw. die gegenüber einem Erwerber, der dieses System nutzt, beworben wird, während der erwarteten maximalen Dauer der Veröffentlichung der Online-Bewerbung zu bestätigen.