Erwägungsgrund 71 32026R1818
Die Aufbewahrungsfrist für Daten über Eigentümer und befugte Personen, die im Rahmen einer Verbringung zu nichtkommerziellen Zwecken, die vorab in der Reisedatenbank der Union für Heimtiere erfasst wird, mit Hunden oder Katzen in die Union einreisen, sollte fünf Jahre ab der Vorabmeldung durch den Eigentümer betragen, damit die zuständigen Behörden in der Lage sind, Daten zu analysieren, verdächtige Verbringungen zu erkennen und risikobasierte amtliche Kontrollen einzuführen, um gegen potenzielle Betrüger vorzugehen.