Erwägungsgrund 62 32026R1818
Natürliche oder juristische Personen, die Hunde und Katzen in der Union in Verkehr bringen, sollten die Kennzeichnung nachweisen, indem sie ein Dokument mit dem Code des dem Hund oder der Katze implantierten Transponders vorlegen, und den Nachweis über die Registrierung dieses Tieres in einer amtlichen Datenbank erbringen. Auf diese Weise werden wichtige Informationen über das Tier an den neuen Eigentümer weitergegeben und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet.