Erwägungsgrund 76 32026R1818
Zur wirksamen Durchführung dieser Verordnung werden die Mitgliedstaaten ermutigt, Kampagnen zur Sensibilisierung für die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Verpflichtungen durchzuführen, etwa Kampagnen, die sich an natürliche oder juristische Personen, die Eigentümer von Hunden oder Katzen sind, oder an potenzielle Erwerber von Hunden oder Katzen richten. Diese Kampagnen könnten die Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen gemäß dieser Verordnung, die inhaltlichen Anforderungen für Bewerbungen für den Verkauf, die Übertragung des Eigentums an Hunden oder Katzen oder die Übertragung der Verantwortung für Hunde und Katzen sowie die Beweggründe für das System zur Überprüfung der Echtheit von Online-Bewerbungen, die technischen Merkmale des Systems und die Verwendungsweise des Systems abdecken. Die Kampagnen könnten die Gründe für den Warnhinweis auf verantwortungsbewusste Tierhaltung umfassen und das Konzept der verantwortungsbewussten Tierhaltung erklären, wobei auch darauf hingewiesen werden könnte, dass Hunde oder Katzen nicht ausgesetzt werden dürfen. Die Kommission sollte den Austausch über bewährte Verfahren in Bezug auf derartige Sensibilisierungsmaßnahmen erleichtern. Mehrere Mitgliedstaaten haben Kastrationsprogramme für Hunde und Katzen eingeführt, um die unkontrollierte Fortpflanzung streunender Hunde und Katzen einzudämmen. Sie führen Kampagnen durch, um über diese Programme aufzuklären. Unwirksame Kastrationsprogramme können dazu führen, dass mehr Tiere ausgesetzt werden. Wenn die Zahl streunender Tiere darüber hinaus nicht ausreichend gesteuert wird, kann dies dazu führen, dass mehr Hunde und Katzen in der Union in Verkehr gebracht werden. Einzelstaatliche Kampagnen zu Kastrationsprogrammen könnten in die Kampagnen zur Sensibilisierung für die in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen integriert werden, damit eine verantwortungsbewusste Tierhaltung gefördert und der Druck auf den Markt für Hunde und Katzen verringert wird.