Erwägungsgrund 47 32026R1818
Es ist wissenschaftlich eindeutig erwiesen, dass Hunde und Katzen ausreichend Platz benötigen, um ihr natürliches Verhalten auszuleben und normale soziale Interaktionen zu pflegen. Das ist nicht möglich, wenn die Tiere beengt untergebracht werden, und insbesondere, wenn sie in Boxen gehalten werden. Die Haltung von Hunden und Katzen in Boxen sollte daher verboten werden, außer wenn es für den Transport der Tiere erforderlich ist oder für die vorübergehende, kurzfristige Isolierung einzelner Hunde und Katzen für die Dauer der Teilnahme an Tierschauen, Ausstellungen und Wettbewerben, für Hunde- oder Katzenwelpen mit verminderter eigener Thermoregulation und für Hunde- oder Katzenwelpen zusammen mit dem jeweiligen Muttertier, vorausgesetzt, dass Stress minimiert wird, Leiden aufgrund extremer Temperaturen verhindert werden und das Tier in der Lage ist, sich in einer natürlichen Haltung aufzurichten, umzudrehen und hinzulegen.