Erwägungsgrund 43 32026R1818
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Inzucht erhebliche negative Auswirkungen auf das Tierwohl hat. Daher sollte die Inzucht von Hunden und Katzen zwischen Elterntieren und Nachkommen, zwischen Geschwistertieren, zwischen Halbgeschwistertieren oder zwischen Großelterntieren und Enkeltieren verboten werden, da dadurch Erbkrankheiten häufiger auftreten und die ordnungsgemäße Funktion des Immunsystems beeinträchtigt wird, was sich beides nachteilig auf das Wohlergehen von Hunden und Katzen auswirkt. Inzucht kann jedoch erforderlich sein, um lokale Rassen mit einem begrenzten Genpool zu erhalten. Daher sollte die zuständige Behörde die Möglichkeit haben, Inzucht in solchen Fällen zu genehmigen.