Erwägungsgrund 44 32026R1818
Eine Hybridisierung mit wildlebenden Arten sollte nicht gefördert werden, da Hybriden nicht so domestiziert sind wie Hunde und Katzen. Angesichts der erheblichen Schwierigkeiten, den besonderen Verhaltensbedürfnissen solcher Hybriden gerecht zu werden, und der ihnen verursachten Unannehmlichkeiten oder Leiden, sollte die Züchtung zur Erzeugung solcher Hybriden verboten werden.