Erwägungsgrund 42 32026R1818
Tierschauen, Ausstellungen und Wettbewerbe wirken sich auf die Marktfähigkeit und den Preis von Hunden und Katzen aus. Züchter, die an Tierschauen, Ausstellungen und Wettbewerben für Hunde oder Katzen teilnehmen, können durch Verstümmelungen und bestimmte Zuchtstrategien, die zur Entwicklung übermäßig ausgeprägter Körpermerkmale bei Hunden oder Katzen führen, einen Wettbewerbsvorteil erlangen. Die Organisation solcher Tierschauen, Ausstellungen und Wettbewerbe und die Teilnahme daran können durch andere Faktoren als das Tierwohl begründet sein, etwa durch ästhetische Normen, wobei darauf abgezielt werden kann, bestimmte Rassen und Körpermerkmale zu bewerben. Damit sichergestellt ist, dass Züchter dem Wohlergehen der von ihnen erzeugten Hunde und Katzen Vorrang einräumen und dass sie keine übermäßig ausgeprägten Körpermerkmale an ihnen entwickeln oder Verstümmelungen vornehmen, um ungesunde ästhetische Normen zu erzielen, sollten die Unternehmer von Zucht- und Verkaufsbetrieben und die Organisatoren solcher Tierschauen, Ausstellungen und Wettbewerbe keine Hunde oder Katzen mit übermäßig ausgeprägten Körpermerkmalen oder solche, die verstümmelt wurden, für diese Tierschauen, Ausstellungen oder Wettbewerbe nutzen bzw. in diese einbeziehen.