Erwägungsgrund 33 32026R1818
Das Konzept „Eine Gesundheit“ könnte den Unternehmern bei der Umsetzung der Tierwohlanforderungen im Rahmen der vorliegenden Verordnung als nützlicher Leitfaden dienen. Die Verordnung (EU) 2019/6 enthält umfassende Anforderungen zur Gewährleistung des umsichtigen Einsatzes antimikrobieller Wirkstoffe bei Tieren. Um den Risiken antimikrobieller Resistenzen zu begegnen und gleichzeitig hohe Standards für Tiergesundheit und Tierwohl zu gewährleisten, gelten diese Anforderungen auch für Hunde und Katzen, die in Zuchtbetrieben, Verkaufsbetrieben und Tierheimen gehalten werden. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass Tierärzte diese Elemente bei ihren beratenden Besuchen im Hinblick auf das Tierwohl berücksichtigen.