Erwägungsgrund 36 32026R1818
Gut geschultes und qualifiziertes Personal ist für die Verbesserung der Tierwohlbedingungen in Betrieben von entscheidender Bedeutung. Solches Personal muss über Kenntnisse der grundlegenden Verhaltensmuster und Bedürfnisse der betreffenden Tierarten verfügen. Damit Hunden und Katzen kein körperliches und psychisches Leid zugefügt wird, sollten Tierpflegekräfte über die für ihre Aufgaben sowie für die Hunde oder Katzen, mit denen sie umgehen, relevanten Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich des Tierwohls verfügen. Bei Hunden und Katzen umfasst ein wirksamer Umgang mit den Tieren Techniken wie operante Konditionierung und positive Verstärkung, um eine stressfreie Umgebung zu fördern. Kompetenzen im Bereich des Tierwohls können durch Ausbildung, Schulung oder Berufserfahrung erworben werden. Da Tierheime häufig auf die Arbeit von Freiwilligen angewiesen sind und Praktikanten häufig ihre praktische Ausbildung in diesen Betrieben erhalten, sollte von Freiwilligen und Praktikanten in Tierheimen keine formale Ausbildung, Schulung oder Berufserfahrung verlangt werden, sofern sie von einer kompetenten Tierpflegekraft beaufsichtigt werden.