Erwägungsgrund 73 32026R1818
Es kann sein, dass Hunde und Katzen, die in die Union eingeführt werden, in Drittländern unter Bedingungen gezüchtet oder gehalten worden sind, die ihrem Wohlergehen abträglich waren. Dies wirft moralische Bedenken in der Öffentlichkeit auf und stellt Risiken hinsichtlich der Sicherheit und Tiergesundheit und der öffentlichen Gesundheit in der Union dar. Die Unionsbürger halten es für eine Frage der moralischen Verantwortung, für ein hohes Niveau an Wohlergehen von Hunden und Katzen zu sorgen, was aus den Ergebnissen der Eurobarometer-Umfrage zum Tierwohl aus dem Jahr 2023, der umfangreichen Korrespondenz des Parlaments, den zahlreichen dort zu dieser Angelegenheit eingereichten Petitionen, den vielen eingegangenen parlamentarischen Anfragen, der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Februar 2020 zum Schutz des EU-Binnenmarkts und der Verbraucherrechte vor den negativen Auswirkungen des illegalen Handels mit Heimtieren und dem von der Union verhängten Verbot des Inverkehrbringens und der Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, hervorgeht. Darüber hinaus sind Probleme im Hinblick auf das Leben oder die Gesundheit von Tieren Bestandteil von Problemen im Zusammenhang mit dem Tierwohl. Erschöpfung, Kachexie und Anfälligkeit für Infektionskrankheiten können beispielsweise die Folge einer übermäßig intensiven Nutzung von weiblichen Hunden oder Katzen für die Zucht sein, bei der die Tierwohlbedürfnisse dieser Tiere nicht berücksichtigt werden. Schließlich können schlechte Tierwohlbedingungen zu Risiken im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit, einschließlich eines Anstiegs der Inzidenz von Zoonoseerregern, darunter Dermatophytosen oder innere Parasiten, führen und ein erhöhtes indirektes Risiko der Entstehung antimikrobieller Resistenzen zur Folge haben, da im Herkunftsbetrieb große Mengen antimikrobieller Mittel eingesetzt werden müssen. Hunde und Katzen, die unter schlechten Tierwohlbedingungen gezüchtet werden, können zudem eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, da es sein kann, dass sie infolgedessen ein aggressives Verhalten entwickeln. Angesichts dieser moralischen Bedenken der Öffentlichkeit sowie der Risiken für die Sicherheit, die Tiergesundheit und die öffentliche Gesundheit und mit Blick auf die Erreichung der Ziele dieser Verordnung ist es wichtig, dass Unternehmer, die an der Einfuhr von Hunden und Katzen aus Drittländern beteiligt sind, Vorschriften über das Wohlergehen der Tiere einhalten, die mit den in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften identisch oder gleichwertig sind und dieselben Garantien hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit der Tiere bieten. Da dies Änderungen seitens Unternehmern aus Drittländern, die an der Ausfuhr von Hunden und Katzen in die Union beteiligt sind, erfordern wird, muss ein Übergangszeitraum von derselben Dauer wie für Unternehmer aus der Union vorgesehen werden.