Erwägungsgrund 51 32026R1818
Das Anbinden über lange Zeiträume sollte verboten werden, da es erhebliche Bedenken hinsichtlich des Tierwohls aufwerfen kann. Es kann mit einer erhöhten Prävalenz von Störungen des Bewegungsapparats und einer fehlenden Möglichkeit, bequem zu liegen oder zu ruhen sowie Schwierigkeiten, sich normal zu verhalten, in Verbindung gebracht werden.