Erwägungsgrund 66 32026R1818
Um die Fortschritte bei den Bedingungen bezüglich des Tierwohls, unter denen Hunde und Katzen in Betrieben gehalten werden, und bei der Rückverfolgbarkeit der Tiere zu bewerten, ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten wichtige politische Indikatoren erfassen, melden und analysieren. Diese wichtigen politischen Indikatoren sollten im Rahmen dieser Verordnung harmonisiert werden, um ihre Vergleichbarkeit auf Unionsebene zu gewährleisten und eine Überprüfung der Fortschritte bei der Verwirklichung der politischen Ziele dieser Verordnung auf Unionsebene zu ermöglichen.